HONORAR UND ERSTATTUNG
Kosten transparent klären
Informationen zu Honorar, Rechnungstellung, privater Krankenversicherung, Beihilfe und Selbstzahlung.
Honorar
Die folgenden Honorare gelten für Selbstzahlende und privat Versicherte. Die Abrechnung erfolgt nach dem jeweiligen Termin per Rechnung.
Einzeltherapie nach dem Heilpraktikergesetz
Einzeltherapie nach dem Heilpraktikergesetz
50 Minuten
140 €
Supervision
Supervision
60 Minuten
180 €
Supervision
90 Minuten
270 €
Supervisionstermine werden in der Regel mit mindestens fünf Wochen Vorlauf vereinbart. Verfügbare Zeiten liegen montags bis freitags zwischen 10 und 16 Uhr, abhängig von freien Kapazitäten.
Paarberatung
Interkulturelle Paarberatung
60 Minuten
180 €
Wer erstattet was?
Keine Erstattung
Gesetzliche Krankenversicherung
In der Regel keine Kostenübernahme für Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz.
Tarifabhängig
Private Krankenversicherung
Erstattung je nach individuellem Tarif möglich.
Tarifabhängig
Beihilfe
Erstattung je nach Beihilfevorschriften und Tarif möglich.
Eigenleistung
Selbstzahlung
Kosten werden selbst getragen. Die Rechnung erhalten Sie nach dem jeweiligen Termin.
Eine Erstattung kann nicht zugesichert werden. Ob und in welcher Höhe Leistungen erstattet werden, hängt von Ihrem individuellen Tarif sowie den Versicherungs- und Beihilfevorschriften ab. Bitte klären Sie die Kostenübernahme vor dem ersten Termin direkt mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle.
Vorab-Anfrage bei Ihrer Versicherung
Nutzen Sie den folgenden Mustertext, um bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle vor dem ersten Termin anzufragen, ob und in welchem Umfang Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz erstattet werden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich plane eine psychotherapeutische Begleitung im Rahmen des Heilpraktikergesetzes in Anspruch zu nehmen. Ich bitte um Auskunft, ob und in welchem Umfang die Kosten für Leistungen nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) im Rahmen meines Tarifs erstattet werden.
Die Honorarhöhe beträgt 140 € pro 50-Minuten-Termin. Die Begleitung erfolgt nach § 1 Abs. 1 Heilpraktikergesetz im Bereich Psychotherapie.
Mit freundlichen Grüßen
[Ihr Name, Versicherungsnummer]
Wichtige Hinweise
- Eine Erstattung kann nicht zugesichert werden. Die Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem individuellen Tarif, den Versicherungsbedingungen und den Beihilfevorschriften.
- Leistungen nach dem Heilpraktikergesetz ersetzen keine ärztliche Behandlung und keine Psychotherapie im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Die Rechnung erhalten Sie nach dem jeweiligen Termin. Sie können diese zur Erstattung bei Ihrer privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle einreichen.
- Wenn Sie eine psychotherapeutische Behandlung über die gesetzliche Krankenversicherung suchen, wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse oder die Terminservicestelle unter 116 117.
- Bei akuter Selbst- oder Fremdgefährdung, schweren psychischen Krisen oder unmittelbarem medizinischem Bedarf nutzen Sie bitte den ärztlichen Bereitschaftsdienst, eine psychiatrische Notaufnahme oder in lebensbedrohlichen Situationen den Notruf 112.